Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zu geänderten Zuständigkeiten bei der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung

Vom 15. Dezember 2004

Gemäß dem Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148), werden zum 1. Januar 2005 die Staatlichen Umweltfachämter in die Regierungspräsidien und die Stellen für Gebietsgeologie in das Landesamt für Umwelt und Geologie eingegliedert.

Im Rahmen der nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) geforderten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung sind entsprechend dieser Eingliederung die geänderten Zuständigkeiten zu berücksichtigen.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind hiernach

  1. das Regierungspräsidium für Belange der Umwelt und
  2. das Landesamt für Umwelt und Geologie für Belange der Geologie
regelmäßig zu beteiligen.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles sind weitere Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, wie das Landesamt für Umwelt und Geologie, soweit Belange des Strahlenschutzes, des Fluglärms und Anlagen nach Störfall-Verordnung berührt sind.

Dresden, den 15. Dezember 2004

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Rooks
Abteilungsleiter

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Vorberger
Abteilungsleiter