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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz

Vollzitat: Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz vom 24. Juli 2007 (SächsABl. S. 1658), die zuletzt durch die Richtlinie vom 11. April 2016 (SächsABl. S. 560) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 429)

8.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben des Immissions- und Klimaschutzes einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien im Freistaat Sachsen vom 16. Februar 2006 (SächsABl. S. 287) ist nicht für Maßnahmen, die aus Mitteln der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 gefördert werden können, anzuwenden.
Nummer 5 Sätze 2 bis 5 treten am 1. Januar 2011 außer Kraft.

Dresden, den 24. Juli 2007

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

1
Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Richtlinie gelten die „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABl. EU Nr. C 244 S. 2 vom 1. Oktober 2004).
2
Soweit im Einzelfall beihilferechtlich gemäß Nummer 1.2.3 zulässig