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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Anpassung an das Sächsische Standortegesetz (SächsStOG)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Anpassung an das Sächsische Standortegesetz (SächsStOG) vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Anpassung an das Sächsische Standortegesetz (SächsStOG)

Vom 2. März 2012

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift zur Regelung des Großraum- und Schwerlastverkehrs für überbreite land- oder forstwirtschaftlich genutzte Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen (VwV lof Überbreite) vom 14. Juli 2010 (nicht veröffentlicht), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „Die Landesdirektionen als obere Straßenverkehrsbehörden können“ durch die Wörter „Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als obere Straßenverkehrsbehörde kann“ ersetzt.
2.
In Ziffer I Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „von der jeweiligen Landesdirektion“ durch die Wörter „vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.

Artikel 2

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RL Verkehrsinfrastruktur) vom 7. Januar 2011 (SächsABl. S. 171), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

Nummer 7.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Bewilligungsbehörde ist die gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMWA – SMWAFördZuVO) vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 37), in der jeweils geltenden Fassung, für die Förderung zuständige Behörde.“

Artikel 3

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung des Radverkehrs aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RL Radverkehr) vom 23. Juni 2009 (SächsABl. S. 1133), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
Nummer 7.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Bewilligungsbehörde ist die gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMWA – SMWAFördZuVO) vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 37), in der jeweils geltenden Fassung, für die Förderung zuständige Behörde.“
3.
In Nummer 7.5 werden jeweils die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.

Artikel 4

Die Verwaltungsvorschrift „Vermessungsangelegenheiten in der sächsischen Straßenbauverwaltung; Erlass zur Einführung des Kataloges ,Grundpläne 2002’“ vom 24. Juli 2002 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Satz 2 wird gestrichen.
2.
Satz 3 wird gestrichen.

Artikel 5

Die Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten vom 19. Januar 2009 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), werden wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird gestrichen.
2.
Satz 2 wird gestrichen.
3.
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Bei Vorhaben an Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat Sachsen ist eine Verfahrensweise nach Punkt 14 – Entwässerungsanlagen, (1), 2. der Ortsdurchfahrtenrichtlinien für die Bundesstraßen (ODR) (ARS Nr. 14/2008 vom 14. August 2008, Az. S 15/7163.1/4) nicht anzuwenden.“

Artikel 6

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für das Sicherheitsaudit von Straßen (VwV-ESAS) zur Einführung der „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS 2002)“ in der Sächsischen Straßenbauverwaltung vom 19. Dezember 2007 (SächsABl. 2008 S. 51), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 3 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt und nach dem Wort „vorlagepflichtig“ die Wörter „, auch zu Planungsgesprächen“ eingefügt.
2.
In Nummer 1 Spalte 1 Nr. 3 werden die Wörter „beziehungsweise Ausschreibungsunterlagen“ durch die Wörter „nur Ausrüstungs- und Markierungspläne“ ersetzt.
3.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 3 werden die Wörter „der Regierungspräsidien (zukünftig Landesdirektionen) beziehungsweise der Straßenbauverwaltung“ durch die Wörter „des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „SMWA“ durch die Wörter „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.
4.
In Nummer 7 Abs. 3 werden in der Klammer vor dem Wort „Unterlage“ die Wörter „Anlage zu“ eingefügt sowie die Zahl „15“ durch die Zahl „1“ ersetzt.
5.
Nummer 9 wird aufgehoben.

Artikel 7

In Satz 2 der Verwaltungsvorschrift „Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst im Gemeinschaftsaufwand – Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten“ vom 30. Juli 2009 (nicht veröffentlicht), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), werden die Wörter „Straßenbauamt“ und „SBA“ jeweils durch die Wörter „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.

Artikel 8

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Bestimmung der den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegenden Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben an Staats- und Bundesstraßen im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsverordnung – VwVSächsUIVO) vom 20. Mai 2009 (nicht veröffentlicht), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
 
c)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
 
d)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
 
e)
In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
 
f)
In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Straßenbau“ die Wörter „und Verkehr“ eingefügt.
3.
Nummer 4 wird aufgehoben.

Artikel 9

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Einführung der „Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen“ in der sächsischen Straßenbauverwaltung vom 12. April 2007 (SächsABl. S. 589), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
In Absatz 2 werden die Wörter „und die in der technischen Verwaltung befindlichen Kreisstraßen“ gestrichen.

Artikel 10

Die Verwaltungsvorschrift „Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst – Teil: Grünpflege – Ausgabe 2006“ vom 16. Januar 2007 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
Absatz 3 wird aufgehoben.
3.
Absatz 4 wird aufgehoben.
4.
Absatz 5 wird aufgehoben.

Artikel 11

Die Verwaltungsvorschrift „Betriebstechnische Ausstattung von Straßentunneln (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2006)“ vom 3. Juli 2006 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „sowie Kreisstraßen, bei denen die technische Verwaltung den Straßenbau-ämtern übertragen ist“ gestrichen.
 
b)
In Satz 3 Buchst. a werden die Wörter „jeweilige Straßenbauamt beziehungsweise das ABA Sachsen“ durch die Wörter „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.
 
c)
In Satz 3 Buchst. b werden die Wörter „jeweilige Straßenbauamt beziehungsweise das ABA Sachsen“ durch die Wörter „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ ersetzt.
2.
In Satz 4 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
3.
Nummer 4 wird aufgehoben.
4.
Nummer 6 wird aufgehoben.

Artikel 12

Die Verwaltungsvorschrift „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV vom 10.06.1998); Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)“ vom 9. Juni 2004 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 werden die Wörter „sowie Kreisstraßen, bei denen die technische Verwaltung den Straßenbauämtern übertragen ist“ gestrichen.
2.
Absatz 3 wird aufgehoben.

Artikel 13

Die Verwaltungsvorschrift „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ vom 13. November 2000 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 werden die Wörter „sowie Kreisstraßen, bei denen die technische Verwaltung den Straßenbauämtern übertragen ist“ gestrichen.
2.
Absatz 3 wird aufgehoben.
3.
Absatz 4 wird aufgehoben.

Artikel 14

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. S. S 135), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2011 (SächsABl. S. 336), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1.2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Wörter „und Arbeit“ werden durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
 
b)
Nach den Wörtern „(SächsGVBl. S. 232)“ werden die Wörter „, geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 444)“ eingefügt.
2.
Nummer 7.3.1 wird wie folgt gefasst:
„Bewilligungsbehörde ist die gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMWA – SMWAFördZuVO) vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 37), in der jeweils geltenden Fassung, für die Förderung zuständige Behörde.“
3.
Nummer 14.3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 4 werden die Wörter „Oberfinanzdirektion“ durch die Wörter „das Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
 
b)
In Satz 5 werden die Wörter „der OFD“ durch die Wörter „des Landesamtes für Steuern und Finanzen“ ersetzt.

Artikel 15

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum arbeitsteiligen Vorgehen bei der Verfolgung von RAPEX-Meldungen, Meldungen gem. Artikel 11 der Richtlinie 2001/95/EG und Schutzklauselmeldungen vom 16. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In der Absenderbezeichnung werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
In der Adressatenbezeichnung werden die Wörter „Staatliche Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat Sachsen“ und die Wörter und Zeichen „– laut Verteiler –“ gestrichen und durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

Artikel 16

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) vom 5. April 2011 (SächsABl. S. 686), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 7.1 Satz 2 werden die Wörter „zuständigen Landesdirektion“ gestrichen und durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 8.1 Satz 1 werden die Wörter „örtlich zuständige Landesdirektion“ gestrichen und durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

Artikel 17

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen vom 10. April 1995 (SächsABl. S. 630), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Im Titel werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
In Nummer 1.1 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
3.
In Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „das zuständige Regierungspräsidium“ gestrichen und durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
4.
In Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt sowie das Wort „Fremdenverkehr“ gestrichen und durch das Wort „Tourismus“ ersetzt.
5.
In Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.

Artikel 18

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) vom 28. Juli 2008 (SächsABl. S. 1080), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

1.
Im Titel werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
Im Einleitungssatz wird die Angabe „Artikel 9 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399)“ durch die Angabe „Artikel 4 Abs. 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258, 2270)“ ersetzt.
3.
In Nummer 1.2 Satz 1 wird die Angabe „Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089)“ und die Angabe „Artikel 9a des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)“ durch die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091, 2094)“ ersetzt.
4.
In Nummer 4.2 Satz 7 wird die Angabe „Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 123, 126)“ durch die Angabe „Artikel 16 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026, 2041)“ ersetzt.
5.
In Nummer 4.2 Satz 9 wird die Angabe „Artikel 12 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553)“ durch die Angabe „Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026, 2043)“ ersetzt.
6.
In Nummer 4.2 Satz 14 wird die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2478), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geändert worden ist“ gestrichen und im gleichen Satz die Angabe „Artikel 9 Absatz 10 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631)“ durch die Angabe „Artikel 1 der Verordnung vom 14. Januar 2009 (BGBl. I S. 43)“ ersetzt.
7.
In Nummer 6.2 Satz 29 wird hinter dem Wort „die Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
8.
In Nummer 6.3.3 Satz 3 Buchst. c wird hinter dem Wort „die Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
9.
In Nummer 6.3.3 Satz 3 Buchst. d werden die Wörter „die Landesdirektion Dresden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
10.
In Nummer 7.1 Satz 3 wird die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 21. August 2007 (BGBl. I S. 2118)“ durch die Angabe „Artikel 110 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. S. 1864)“ ersetzt.
11.
In Nummer 8 Satz 1 wird die Angabe „Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 302, 303)“ durch die Angabe „Artikel 3 des Gesetzes vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438, 439)“ ersetzt. Das Wort „Siebenten“ wird durch das Wort „Neunten“ ersetzt. Das Wort „Festsetzung“ wird durch das Wort „Bestimmung“ ersetzt. Die Angabe „(Siebentes Sächsisches Kostenverzeichnis – 7. SächsKVZ) vom 24. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 189), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 74, 76) geändert worden ist“ wird durch die Angabe „(Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 9. SächsKVZ) vom 21. September 2011 (SächsGVBl. S. 410)“ ersetzt.
12.
In Nummer 9.1 wird die Angabe „vom 28. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 40), die durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 414) geändert worden ist“ gestrichen.

Artikel 19

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft.

Dresden, den 2. März 2012

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Roland Werner
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 11, S. 291
    Fsn-Nr.: 20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 2012