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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vollzitat: Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 14. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 191)

Gesetz
zum Staatsvertrag
über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vom 14. Juni 2004

Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 2004 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 13. Februar 2004 von den Ländern geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist durch das Staatsministerium der Finanzen bekannt zu machen, ob der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach seinem § 7 Abs. 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. Juni 2004

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2004 Nr. 8, S. 191
    Fsn-Nr.: 606-7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. Juni 2004