Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB   Zur englischen Übersetzung dieser Norm

  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 eID-Karte
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Besitz und Eigentum; Hersteller, Vergabestelle und Sperrlistenbetreiber
  § 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  § 5 Gültigkeitsdauer
  § 6 Sachliche Zuständigkeit
  § 7 Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2
 Ausstellung und Sperrung der eID-Karte; elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
  § 8 Ausstellung der eID-Karte
  § 8a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
  § 9 Sperrung und Entsperrung
  § 10 Informationspflichten
  § 11 Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
Abschnitt 3
 Nutzung der eID-Karte
  § 12 Elektronischer Identitätsnachweis
  § 13 Vor-Ort-Auslesen
  § 14 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
Abschnitt 4
 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
  § 14a Hoheitliche Berechtigungszertifikate
  § 15 Berechtigungen für Diensteanbieter
  § 16 Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
  § 17 Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
  § 18 Elektronische Signatur
Abschnitt 5
 eID-Karte-Register
  § 19 eID-Karte-Register
  § 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten
Abschnitt 6
 Pflichten des Karteninhabers; Ungültigkeit und Einziehung
  § 20 Pflichten des Karteninhabers
  § 21 Ungültigkeit
  § 22 Einziehung und Sicherstellung
Abschnitt 7
 Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
  § 23 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
  § 24 Bußgeldvorschriften
  § 25 Verordnungsermächtigung
  § 26 Übergangsvorschrift