Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Staatsverträgen

Vom 4. Januar 1999

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das In-Kraft-Treten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ vom 28. August 1998 (SächsGVBl. S. 630) tritt gemäß seinem Artikel 16 am 1. Januar 1999 in Kraft.

Dresden, den 4. Januar 1999

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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