Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau
Vom 6. April 2004
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 01/2004 vom 23. März 2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die am 1. Januar 2004 gültigen Allgemeinen Rundschreiben einschließlich Technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse in dem „Verzeichnis der veröffentlichten Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreiben-Verzeichnis-StB 04)“ aufgelistet.
Diese werden hiermit für den Bereich der Bundes- und Staatsstraßen sowie der Kreisstraßen, soweit diese in der technischen Verwaltung der Straßenbauämter liegen, eingeführt.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung sollte auch bei den übrigen Kreisstraßen und bei den Straßen in kommunaler Baulast nach den gültigen Rundschreiben verfahren werden.
Das ARS Nr. 01/2004 vom 23. März 2004 mit dem Rundschreiben-Verzeichnis-StB 04 ist im Verkehrsblatt Heft 9/2004 S. 246 veröffentlicht.
Dresden, den 6. April 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent