Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern

Vom 29. Mai 2008

I.

Aufgrund Ziffer III Nr. 8 Buchst. a und b des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232), in der jeweils geltenden Fassung, wird bekannt gegeben:

Die Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor den Notaren und Grundbuchämtern ist im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen dem Leiter der Abteilung IV im Staatsministerium der Finanzen, Herrn Ministerialdirigenten Dr. Dr. Michael Antoni, sowie dem Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilienund Baumanagement, Herrn Prof. Dieter Janosch, übertragen. Sie sind befugt, die Vertretung anderen Bediensteten ihrer Geschäftsbereiche zu übertragen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 11. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 36), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 538), außer Kraft.

Dresden, den 29. Mai 2008

Der Staatsminister der Finanzen
In Vertretung
Dr.Wolfgang Voß
Staatssekretär