Ausschreibung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
für das Programm der VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013
Vom 6. Juni 2008 1
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 (VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013) vom 20. Mai 2008 (SächsABl. S. 879) werden für den Zeitraum 2007 bis 2013 folgende Schwerpunkte ausgeschrieben:
- –
- Nachhaltige Stadtentwicklung
- –
- Revitalisierung von Industriebrachflächen
1. Nachhaltige Stadtentwicklung
- 1.1
- Antragsgegenstand
- Die Zuwendung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung ist bestimmt, benachteiligte Städte und Stadtgebiete bei der Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller, energetischer und bildungsorientierter Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Problemlagen im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes zu unterstützen. Die Förderung legt ihren Schwerpunkt auf Gebiete der industrialisierungsbedingten Stadterweiterung aus der Zeit zwischen 1870 und 1948.
Gegenstand der Förderung sind folgende Handlungsfelder: - –
- Handlungsfeld: Infrastruktur/städtebauliche Situation
Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse in Städten und Stadtquartieren stärken - –
- Handlungsfeld: Bürgergesellschaft
Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihren Stadtteil dauerhaft festigen. - –
- Handlungsfeld: qualifizierte Freizeitgestaltung
Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens in Städten und Stadtquartieren. - –
- Handlungsfeld: Wirtschaft
Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven innerhalb von Stadtquartieren und die wirtschaftliche Entwicklung des Stadtgebietes verbessern - –
- Handlungsfeld: Programmbegleitung
Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen. - Förderfähig sind zudem Maßnahmen, die eine möglichst auf elektronische Medien gestützte Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten. Bei der Öffentlichkeitsarbeit gilt es zu beachten, dass während der gesamten Laufzeit eine professionelle Visualisierung und Dokumentation des Projektes auf der Basis eines Ideenwettbewerbs für das Stadtgebiet erwartet werden.
- 1.2
- Antragsvoraussetzungen
- Die Finanzhilfen können grundsätzlich Gemeinden mit Funktionen eines Ober-, Mittel- oder Grundzentrums gemäß der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2003) vom 16. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 915) beantragen.
Die Förderung eines Gebietes, das durch Beschluss des Gemeinderates bestätigt ist, erfolgt auf der Grundlage von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten der Gemeinden. Dieses Handlungskonzept hat folgende Mindestanforderungen zu beachten: - a)
- Beschreibung der städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Lage des zu fördernden Gebietes;
- b)
- statistische und raumbezogene Darstellung der Indikatoren;
- c)
- Ziele und Strategie zur Behebung der Benachteiligung und Entwicklung des Gebietes;
- d)
- verbindliche Übersicht der beabsichtigten Maßnahmen;
- e)
- Kosten- und Finanzplanung;
- f)
- die informellen Planungsinstrumente (zum Beispiel Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK), Regionale Entwicklungs- und Handlungskonzepte (REK) und Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) sollen abgestimmt werden.
- Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem ausgewählten Gebiet um ein benachteiligtes Problemgebiet in der Gebietskulisse der industrialisierungsbedingten Stadterweiterungen aus der Zeit zwischen 1870 und 1948 handelt, das in seiner Entwicklung vom Gemeindedurchschnitt abweicht und von den Folgen des demografischen Wandels betroffen ist. Die Darstellung der besonderen Benachteiligung muss unter Berücksichtigung der Daten für die Gesamtstadt anhand der folgenden Mindestkriterien belegt werden:
- a)
- Bevölkerungsstruktur (nach Alter und Geschlecht sowie Prognose bis 2020);
- b)
- Darstellung der Alterspyramide der Wohnbevölkerung nach Eigentümern, Selbstnutzern und Mietern;
- c)
- Arbeitslosenquote, darunter Quote arbeitsloser Jugendlicher und Langzeitarbeitsloser;
- d)
- Anteil der Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe und Wohngeld;
- e)
- Anteil des Gebäudeleerstandes (Wohneinheiten und Gewerbeflächen).
- Es werden zusammenhängende Gebiete gefördert, die in der Regel mindestens 2 000 Einwohner aufweisen sollten.
Erwartet werden Handlungskonzepte, die die stadt- beziehungsweise quartierstypischen Schwächen präzise analysieren und darauf aufsetzend ein passfähiges und innovatives Maßnahmekonzept entwickeln, das die Schwächen bearbeitet, behebt und zugleich die Handlungsfelder angemessen berücksichtigt. Hierbei ist die Ziffer IV Nr. 1.4 Buchst. b und c der VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 zu beachten. Auch die zu erreichenden Ziele („künftige Stärken“) sind im Handlungskonzept nachvollziehbar darzustellen.
Gefördert werden insbesondere Anträge, die unter Einbeziehung von örtlichen Bildungseinrichtungen wie Berufsschulen und -akademien, Gymnasien, Fachhochschulen und Universitäten erarbeitet wurden. Gleiches gilt für Vereine, Kirchen, Unternehmen, Bewohnerinitiativen; auch ihre Mitwirkung und Teilnahme an den geplanten Maßnahmen ist konkret darzustellen. Es wird darüber hinaus Wert darauf gelegt, dass bei baulichen Maßnahmen geeignete Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Hierbei werden auch studentische Wettbewerbe berücksichtigt.
Sofern bei einzelnen Maßnahmen eine Fachförderung vorrangig ist, ist eine entsprechende Darstellung des Sachstandes erforderlich, da eine Förderung nach der VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 nur nachrangig erfolgen kann.
Der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahmen ist zunächst bis 31. Dezember 2012 befristet. Sofern die beantragten Maßnahmen bis dahin fristgemäß umgesetzt und abfinanziert werden, kann für weitere Maßnahmen neben der Verlängerung des Durchführungszeitraumes auch eine Aufstockung um zusätzliche Finanzhilfen beantragt werden. Das Handlungskonzept ist daher in zwei Teile gegliedert aufzubauen und zu untersetzen.
Ist für die Realisierung einer Maßnahme die Zustimmung Dritter erforderlich (zum Beispiel anderer Fachministerien), ist dem Antrag die entsprechende Erklärung beizufügen.
2. Revitalisierung von Industriebrachflächen
- 2.1
- Antragsgegenstand
- Im Rahmen der Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen muss es sich um eine Brachfläche handeln, die in einem städtischen Gebiet oder einer städtischen Randlage liegt und nach 1870 erschlossen und bebaut worden ist. Brachflächen im Sinne der VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 sind ehemals industriell, gewerblich, verkehrstechnisch oder militärisch genutzte Flächen, die aufgrund des strukturellen Wandels, der militärischen Abrüstung oder der Umgestaltung von Stadtgebieten nicht mehr genutzt werden. Gefördert werden insbesondere der Abriss, die Beräumung, die Grün- und Freiflächengestaltung sowie die Renaturierung.
Förderfähig sind zudem Maßnahmen, die eine möglichst auf elektronische Medien gestützte Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten. Bei der Öffentlichkeitsarbeit gilt es zu beachten, dass während der gesamten Laufzeit eine professionelle Visualisierung und Dokumentation des Projektes erwartet werden. - 2.2
- Antragsvoraussetzung
- Die Finanzhilfen können Städte und Gemeinden in Sachsen für Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen beantragen, die
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- von besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung sind,
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- im Zusammenhang mit einem integrierten Entwicklungsansatz und
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- im Einklang mit der Raumordnung stehen.
3. Verfahren
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten gewährt.
Der Anteil der Gemeinde kann mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde durch andere öffentliche Mittel ersetzt werden, wenn sich die Gemeinde ist in einer schwierigen Haushaltslage, nachgewiesen durch ein gemeindewirtschaftlich angeordnetes und genehmigtes Haushaltssicherungskonzept, befindet. Die Gemeinde trägt in diesem Fall einen Mindestanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Anträge sind fünffach in analoger Form (nicht per Fax) und einfach auf digitalem Datenträger (doc- , pdf- , xls- , jpg-Dateien)
bis zum 15. September 2008
beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Für Maßnahmen im Bereich der „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ stellt diese Frist eine Ausschlussfrist dar. Es sind die beim Regierungspräsidium erhältlichen Antragsformulare nebst Anlagen für den jeweiligen Programmschwerpunkt zu verwenden.
Das Staatsministerium des Innern führt am 16. Juli 2008 im Ministerium, Wilhelm-Buck-Straße 2, Raum B 03 in 01097 Dresden, zwei Informationsveranstaltungen durch. Die Veranstaltung zur „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ beginnt um 10.00 Uhr. Um 14.00 Uhr folgt die Veranstaltung zur „Brachflächenrevitalisierung“. Hiermit werden alle interessierten Kommunen zu dieser Veranstaltung eingeladen. Teilnehmer werden gebeten, sich schriftlich oder per E-Mail (staedtebau-und-eu-foerderung@smi.sachsen.de) bis zum 10. Juli 2008 verbindlich für die jeweilige Veranstaltung anzumelden.
Dresden, den 6. Juni 2008
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo