Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit,
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die Zubenennung von Unternehmen aus den neuen Bundesländern durch
die Auftragsberatungsstellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL
(VwV Zubenennung)

Vom 19. Dezember 2001

1.
Geltungsbereich
 
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die § 55 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung –  SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153) zu beachten haben, sowie für Zuwendungsempfänger, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen die Vergabevorschriften anzuwenden haben. Sie regelt die Erkundung des Bewerberkreises und die Zubenennung von Bewerbern bei den Vergabeverfahren „Beschränkte Ausschreibung“ und „Freihändige Vergabe“.
2.
Verfahren
 
Um bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben die Chancen der Unternehmen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (im Folgenden: neue Bundesländer), zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, zu verbessern, ist wie folgt zu verfahren:
 
a)
Vor Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) ist, soweit dies im Einzelfall nach Art und Umfang der geforderten Leistungen nicht unmöglich oder unzweckmäßig ist, die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. einzuschalten und aufzufordern, innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist nach Möglichkeit geeignete Unternehmen zu benennen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes auffordern kann (§ 4 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A). Der Gegenstand der Leistung ist in den wesentlichen Punkten so eindeutig zu beschreiben, dass die Auftragsberatungsstelle ihre Aufgabe ohne Rückfragen erfüllen kann. Der Auftraggeber kann der Auftragsberatungsstelle vorgeben, wie viele Unternehmen er benannt haben will; er kann ferner auf besondere Erfordernisse hinweisen, die von den Unternehmen zu erfüllen sind. Die Anfragen sollen möglichst schriftlich oder elektronisch und unter Verwendung des im Anhang abgedruckten Formulars erfolgen.
Die Auftragsberatungsstelle soll in ihrer Mitteilung angeben, ob sie in der Lage ist, noch weitere Bewerber zu benennen. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert unter 5 000 EUR kann von dieser Einschaltung abgesehen werden.
 
b)
Die Auftraggeber informieren, soweit möglich und zweckmäßig, die Auftragsberatungsstellen der neuen Bundesländer kurzfristig über vorgesehene Teilnahmewettbewerbe im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben. Die Auftragsberatungsstellen unterrichten darüber unverzüglich geeignete Unternehmen, damit diese rechtzeitig Anträge auf Teilnahme an die Auftraggeber richten können.
 
c)
Unternehmen, die im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben einbezogen werden wollen, lassen sich unter Angabe ihres Leistungs- beziehungsweise Lieferprofils bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen in die Bewerberdatei aufnehmen.
Für die Leistung bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen sind durch das Unternehmen folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
 
 
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
 
 
Hauptsitz beziehungsweise gewerbliche Tätigkeit in Sachsen.
 
d)
Die Anschriften der Auftragsberatungsstellen der neuen Bundesländer lauten wie folgt:
Anschriften
Anschriftsdaten Anschriftsdaten
Berlin BAO Berlin – International GmbH
– Auftragsberatungsstelle –
Ludwig-Erhard-Haus
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Telefon: (0 30) 3 15 10-3 18/3 19
Fax: (0 30) 3 15 10-5 55
E-Mail: oefauftrag@berlin.ihk.de
Internet: http://www.baoberlin.de
   
Brandenburg Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Burgstraße 10
03046 Cottbus
Telefon: (03 55) 3 81 32-0
Fax: (03 55) 3 81 32-21
E-Mail:
Internet:
christine.loeben@abst-brandenburg.de
http://www.abst-brandenburg.de
   
Mecklenburg-
Vorpommern
Auftragsberatungsstelle
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin
Telefon: (03 85) 3 99 32 50/2 51
Fax: (03 85) 3 99 32 52
E-Mail: abst@abst-mv.de
Internet: http://www.abst-mv.de
   
Sachsen Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postfach 17 01 63
01241 Dresden
Mügelner Straße 40, Haus G 112
01237 Dresden
Telefon: (03 51) 28 02-4 02
Fax: (03 51) 28 02-4 04
E-Mail: post@abstsachsen.de
Internet: http://www.abstsachsen.de
   
Sachsen-Anhalt Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ulrichplatz 2 (Ulrichshaus)
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 62 30-4 46 oder 62 09-5 02/5 03
Fax: (03 91) 62 30-4 47
E-Mail: info@sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.sachsen-anhalt.abst.de
   
Thüringen Auftragsberatungsstelle Thüringen e. V.
Weimarische Straße 45
99099 Erfurt
Telefon: (03 61) 34 84-1 12/1 14/1 16
Fax: (03 61) 34 84-1 88
E-Mail: ABSTHUER@ERFURT.IHK.de
Internet: http://www.inh.de/erfurt/abst.htm
3.
Allgemeine Aufgaben der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
 
Neben der Zubenennungstätigkeit obliegt der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. die allgemeine Beratung der Unternehmen wie auch der öffentlichen Auftraggeber über die korrekte Anwendung der Vergabebestimmungen.
4.
In-Kraft-Treten
 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2001

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Muster
Ministerialdirigent

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Belz
Ministerialdirigent

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Reidner
Ministerialdirigent

Anlage