Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundeswasserstraßengesetz

Vom 23. Mai 2008

Aufgrund von § 5 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Zuständigkeiten nach dem Bundeswasserstraßengesetz (SächsZuVOWaStrG) vom 14. April 1997 (SächsGVBl. S. 407) wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift wird die Angabe „Landesentwicklung,“ durch die Wörter „Landwirtschaft und“ ersetzt und die Angabe „und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ gestrichen.
  2. In § 1 Abs. 1 der werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 23. Mai 2008

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Prof. Dr. Roland Wöller

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

Änderungsvorschriften