Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten zum Erlass und zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen

Vom 26. Juni 2008

Aufgrund von § 50 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der Zuständigkeiten zum Erlass und zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen (SchutzgebZuÜbVO) vom 22. November 2005 (SächsGVBl. S. 314) wird wie folgt geändert:

1.
Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben.
2.
Die bisherigen §§ 3 und 4 werden die §§ 1 und 2.
3.
Der neue § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3“ durch die Angabe „§ 50 Abs.1 Satz 1 Nr. 2“ ersetzt.
 
b)
In Satz 3 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 26. Juni 2008

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer