Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung

Vom 26. Juni 2008

Aufgrund von § 33 Abs. 7 Nr. 1 bis 3, § 34 Abs. 1 bis 4, § 35 Abs. 3, § 40 Abs. 3, § 52 Abs. 6 Satz 6 des Sächsischen Landesjagdgesetzes (SächsLJagdG) vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl. S. 67), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. April 2007 (SächsGVBl. S. 110, 125) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO) vom 29. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 560) wird wie folgt geändert:

1.
In § 24 Abs. 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
2.
In § 26 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
3.
§ 27 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 und 2 wird das Wort „höheren“ jeweils durch das Wort „oberen“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
4.
In § 28 Abs. 2 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „oberen“ ersetzt.
5.
In § 35 Satz 4 werden die Wörter „Forstbedienstete des Freistaates“ durch die Wörter „Bediensteten der Forstbehörden“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 26. Juni 2008

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer