Gesetz

zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 11. Dezember 2008

Der Sächsische Landtag hat am 10. Dezember 2008 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) vom 12. Juni 2008 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 11. Dezember 2008

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Änderungsvorschriften