Dritte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen

Vom 24. November 2008

Es wird verordnet aufgrund von § 8 Satz 1 und 2 Nr. 8 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz – SächsJAG) vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 57) geändert worden ist, im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft und Kunst:

Artikel 1

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105) wird wie folgt geändert:

1.
§ 32 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In den Sätzen 1 und 2 werden jeweils das Wort „Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „Präsidenten der Landesdirektion“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 werden das Wort „Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „Präsidenten einer Landesdirektion“ und das Wort „Landesbehörde“ durch das Wort „Staatsbehörde“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „Präsidenten der Landesdirektionen“ ersetzt.
2.
In § 34 Abs. 5 Nr. 1 wird die Angabe „Absatz 2“ durch die Angabe „Absatz 4“ ersetzt.
3.
In § 38 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Regierungspräsident“ durch die Wörter „Präsident der Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 24. November 2008

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

Änderungsvorschriften