Gesetz

zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband

Vom 3. April 2009

Der Sächsische Landtag hat am 11. März 2009 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 28. November 2008 zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 3. April 2009

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften