Berichtigung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft
RL-Nr.: 51/2000 vom 20. Dezember 2000

Vom 9. Februar 2001

Die Nummer (2) a) der Anlage zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft RL-Nr.: 51/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. S. 59) lautet richtig:

a)
Sonnenkollektoranlagen mit bis zu 30 vom Hundert des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens und Photovoltaikanlagen mit bis zu 40 vom Hundert des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens,

Dresden, den 9. Februar 2001

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Domschke
Abteilungsleiterin