Berichtigung

der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Förderung der ökologischen Waldmehrung
RL-Nr.: 93/2000 vom 8. Dezember 2000

Vom 6. August 2001

Die unter Nummer 5.2.1 veröffentlichte Tabelle der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der ökologischen Waldmehrung RL-Nr. 93/2000 vom 8. Dezember 2000 (SächsABl. SDr. 7/2000 S. 280) lautet richtig:

Tabelle
Baumart Mindeststückzahl Stück/ha Betrag
Baumart Mindeststückzahl
Stück/ha
Betrag €/ha
Fichte, Douglasie,
sonstige Nadelbäume
1 500 2 045
Kiefer 5 000 2 556
Rot-Buche, Trauben-Eiche,
Stiel-Eiche
5 000 5 420
Linde, sonstige
Hartlaubbäume
2 000 4 090
Pappel, Weide und andere schnellwachsende Arten 1 000 1 020
Sonstige Laubbäume,
Sträucher
2 000 2 045

Dresden, den 6. August 2001

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Riedel
Abteilungsleiter