Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Besondere Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2008/09

Az.: 35-6615.00/115/1

Vom 5. Juni 2008

1. Grundlegendes

In Umsetzung von § 7 Abs. 7 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 163) geändert worden ist, sowie § 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 576), die zuletzt durch Verordnung vom 11. April 2008 (SächsGVBl. S. 276) geändert worden ist, wird mitgeteilt:

Die Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 einen dem Realschulabschluss gleichgestellten mittleren Schulabschluss. In die Versetzungsentscheidung geht das Ergebnis einer besonderen Leistungsfeststellung ein.

Die jeweilige Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung wie eine Note für eine Klassenarbeit in die Ermittlung der entsprechenden Zeugnisnote ein.

Die besondere Leistungsfeststellung umfasst je eine schriftliche Arbeit in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Arbeitszeit beträgt jeweils 90 Minuten. Die Arbeit wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Schülerinnen und Schüler, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere Krankheit, die besondere Leistungsfeststellung oder Teile davon versäumt haben, nehmen am Nachtermin teil.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der KMK für den mittleren Schulabschluss.

2. Fächerspezifische Hinweise

Fach Deutsch

Struktur der Arbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.

Die Aufgabenarten können sein:

Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation
Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse
Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung
Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung
Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung
Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation
Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben ohne die Variante „Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte“

Zugelassene Hilfsmittel
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung

Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten.
Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.

In den zentral vorgegebenen Erwartungsbildern/Korrekturhinweisen werden Bewertungskriterien mitgeteilt.

Fach Englisch

Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die vorgegebenen Aufgaben zu bearbeiten.

Zu den folgenden Bereichen werden Aufgaben gestellt:

Hörverstehen
Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische
schriftliche Textproduktion

Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Auf der Grundlage englischsprachiger (vorwiegend) authentischer Materialien erfolgt die Textproduktion, die unter anderem Kompetenzen im Leseverstehen erfordert.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch
Einsprachiges Wörterbuch Englisch

Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.

Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.

Fach Mathematik

Struktur der Arbeit:
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.

Mathematik
Teil Aufgabe
Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit AuswahlcharakterArbeitszeitanteil: 25 Minuten
Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung,darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematischeTeilgebiete vernetzt.Im Teil B können einzelne Aufgaben in Varianten in Abhängigkeit von den eingesetzten Hilfsmitteln gestellt werden.Arbeitszeitanteil: 65 Minuten

Zugelassene Hilfsmittel:

Hilfsmittel
Teil Hilfsmittel
Teil A und Teil B: Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel
nur Teil B: Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner ohne oder mit Computer-Algebra-System

Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Erwartungsbilder/Korrekturhinweise.

Dresden, den 5. Juni 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin