Bekanntmachung
der Anlage zu § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag

Vom 2. Juni 2009

Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 514) geändert worden ist, wird nachstehend die Anlage zu § 2 Abs. 1 SächsWahlG neu bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt den Gebietsstand zum 1. Juni 2009.

Dresden, den 2. Juni 2009

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Anlage