Berichtigung des Staatsvertrags
 
          über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
 
          Vom 3. Juni 2009
Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 155) wird wie folgt berichtigt:
 Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
            
 „1Die Länder kommen überein, im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu schaffen.“
          
Dresden, den 3. Juni 2009
  Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 
              
 John 
              
 Referatsleiter