Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen
(VwV Struktur des Schulsports)

Az.: 24-6860/105/3

Vom 16. Juni 2009

I.
Die Schulaufsicht
1.
Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) bestellt für jede Regionalstelle jeweils einen Referenten für Schulsport. Er ist zuständig für die Angelegenheiten des Schulsports (Sportunterricht und außerunterrichtlicher Sport) für alle Schularten der Regionalstelle.
2.
Zur Unterstützung der Koordination des außerunterrichtlichen Schulsports (Wettkämpfe und Wettbewerbe) werden den Referenten für Schulsport Schulsportkoordinatoren zugeordnet. Die Anzahl der Schulsportkoordinatoren legt der Referent für Schulsport entsprechend dem Aufgabenumfang und den territorialen Besonderheiten, insbesondere der Anzahl der Schulstandorte, fest. Die Schulsportkoordinatoren erhalten für ihre Tätigkeit folgende Anrechnungen auf das Regelstundenmaß (Anrechnungsstunden):
Anrechnungsstunden
Schulen Wochenstunden
21–30 Schulen 10 Wochenstunden.
15–20 Schulen 8 Wochenstunden.
unter 15 Schulen 6 Wochenstunden.
3.
Die Referenten für Schulsport üben die Fachaufsicht über die Leiter der Schulschwimm- und Eislaufzentren aus.
4.
Die Referenten für Schulsport unterstützen die Schulreferenten bei der Fachaufsicht über die Fachberater Sport.
II.
Das außerunterrichtliche Wettkampfsystem

Zur Durchführung des außerunterrichtlichen Wettbewerbes im Schulsport wird je Sportart bestellt:

ein Schulsportbeauftragter auf Vorschlag des jeweiligen Landesfachverbandes durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus,
ein Sportartbeauftragter pro Regionalstelle der SBA durch den Referenten für Schulsport,
nach Bedarf weitere Regionalbeauftragte durch die Referenten für Schulsport.
III.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen vom 20. August 1992 (ABl. SMK Nr. 11 S. 5), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628) außer Kraft.

Dresden, den 16. Juni 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Anlage 1

Aufgabenbeschreibung – Sportkoordinator

Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen

Gesamtkoordination des außerunterrichtlichen Schulsports

Vorbereitung und Durchführung des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien,
 
Berufsbildenden Schulen – 17 Sportarten.
 
 
Wettkampfplanung von Schulebene bis zum Regionalfinale
 
 
Festlegung der Vorrundenorte und der Verantwortlichen
 
 
Antrag auf Sporthallen-, Schwimmhallen- und Sportplatznutzung
 
 
Erstellen der Ausschreibung und der Information an die Schulen und Schulverwaltungen
 
 
Gerätetransport
 
 
Finanzen
 
 
Urkunden, Preise
 
 
Schiedsrichter, Kampfrichter, Wettkampfhelfer und medizinische Absicherung
 
Absprachen mit den Beauftragten der Sportverbände und der Kreis- und Stadtsportbünde
 
Wettkampfdurchführung/Auswertung
 
Beratung der Schüler zum kostengünstigen Transport der Schüler und Betreuer
 
Abrechnung der Wettkämpfe
 
Anleitung und Beratung der Fachkonferenzleiter Sport zu Problemen der Wettkampforganisation
Auswertung der Bundesjugendspiele
 
Information und Anleitung der Schulen
 
Bestellung und Ausgabe der benötigten Materialien
 
Sammeln der Ergebnisprotokolle und Zusammenfassen der Ergebnisse
 
Auswertung mit den Referenten für Schulsport der Regionalstellen der SBA
Vorbereitung und Durchführung für Sportwettkämpfe der Förderschulen
 
Wettbewerbe im Territorium
 
Wettbewerbe und Wettkämpfe auf Landesebene, zum Beispiel Sächsische Schulsportfeste der Förderschulen
 
Sportangebote für Förderschüler in Zusammenarbeit mit den Vereinen
Organisierung des Sporttreibens als Freizeit- und Erholungssport für die Schüler
 
Wettbewerbe im Territorium
 
Sportabzeichenwettbewerb
Einflussnahme auf die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Kampf- und Schiedsrichtern
Mitwirkung in der Entwicklung der Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen
Teilnahme an Beratungen zum außerunterrichtlichen Sport im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und in der Regionalstelle der SBA

Eislaufzentrum

Eislaufzentren existieren in Chemnitz und Dresden. Vor einigen Jahren gab es sie auch in Crimmitschau und Weißwasser.

Die Teilnahme am Eislaufunterricht ist den Schulen freigestellt. Er findet in der Klassenstufe 4 statt. Eine Verwaltungsvorschrift ist dafür nicht notwendig.

Aufgabenbeschreibung des verantwortlichen Lehrers im Eislaufzentrum (ESZ)

inhaltliche, organisatorische und materielle Absicherung des ESZ
Ansprechpartner an der Schule im Bereich des ESZ zu Fragen des Eislaufens an der Schule
fachliche Beratung der im ESZ tätigen Sportlehrer