Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen
(VwV Struktur des Schulsports)
Az.: 24-6860/105/3
Vom 16. Juni 2009
- I.
- Die Schulaufsicht
- 1.
- Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) bestellt für jede Regionalstelle jeweils einen Referenten für Schulsport. Er ist zuständig für die Angelegenheiten des Schulsports (Sportunterricht und außerunterrichtlicher Sport) für alle Schularten der Regionalstelle.
- 2.
- Zur Unterstützung der Koordination des außerunterrichtlichen Schulsports (Wettkämpfe und Wettbewerbe) werden den Referenten für Schulsport Schulsportkoordinatoren zugeordnet. Die Anzahl der Schulsportkoordinatoren legt der Referent für Schulsport entsprechend dem Aufgabenumfang und den territorialen Besonderheiten, insbesondere der Anzahl der Schulstandorte, fest. Die Schulsportkoordinatoren erhalten für ihre Tätigkeit folgende Anrechnungen auf das Regelstundenmaß (Anrechnungsstunden):
Anrechnungsstunden Schulen Wochenstunden 21–30 Schulen 10 Wochenstunden. 15–20 Schulen 8 Wochenstunden. unter 15 Schulen 6 Wochenstunden. - 3.
- Die Referenten für Schulsport üben die Fachaufsicht über die Leiter der Schulschwimm- und Eislaufzentren aus.
- 4.
- Die Referenten für Schulsport unterstützen die Schulreferenten bei der Fachaufsicht über die Fachberater Sport.
- II.
- Das außerunterrichtliche Wettkampfsystem
Zur Durchführung des außerunterrichtlichen Wettbewerbes im Schulsport wird je Sportart bestellt:
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- ein Schulsportbeauftragter auf Vorschlag des jeweiligen Landesfachverbandes durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus,
- –
- ein Sportartbeauftragter pro Regionalstelle der SBA durch den Referenten für Schulsport,
- –
- nach Bedarf weitere Regionalbeauftragte durch die Referenten für Schulsport.
- III.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen vom 20. August 1992 (ABl. SMK Nr. 11 S. 5), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628) außer Kraft.
Dresden, den 16. Juni 2009
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär
Anlage 1
Aufgabenbeschreibung – Sportkoordinator
Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Struktur des Schulsports im Freistaat Sachsen
Gesamtkoordination des außerunterrichtlichen Schulsports
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- Vorbereitung und Durchführung des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien,
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- Berufsbildenden Schulen – 17 Sportarten.
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- Wettkampfplanung von Schulebene bis zum Regionalfinale
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- Festlegung der Vorrundenorte und der Verantwortlichen
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- Antrag auf Sporthallen-, Schwimmhallen- und Sportplatznutzung
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- Erstellen der Ausschreibung und der Information an die Schulen und Schulverwaltungen
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- Gerätetransport
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- Finanzen
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- Urkunden, Preise
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- Schiedsrichter, Kampfrichter, Wettkampfhelfer und medizinische Absicherung
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- Absprachen mit den Beauftragten der Sportverbände und der Kreis- und Stadtsportbünde
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- Wettkampfdurchführung/Auswertung
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- Beratung der Schüler zum kostengünstigen Transport der Schüler und Betreuer
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- Abrechnung der Wettkämpfe
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- Anleitung und Beratung der Fachkonferenzleiter Sport zu Problemen der Wettkampforganisation
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- Auswertung der Bundesjugendspiele
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- Information und Anleitung der Schulen
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- Bestellung und Ausgabe der benötigten Materialien
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- Sammeln der Ergebnisprotokolle und Zusammenfassen der Ergebnisse
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- Auswertung mit den Referenten für Schulsport der Regionalstellen der SBA
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- Vorbereitung und Durchführung für Sportwettkämpfe der Förderschulen
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- Wettbewerbe im Territorium
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- Wettbewerbe und Wettkämpfe auf Landesebene, zum Beispiel Sächsische Schulsportfeste der Förderschulen
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- Sportangebote für Förderschüler in Zusammenarbeit mit den Vereinen
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- Organisierung des Sporttreibens als Freizeit- und Erholungssport für die Schüler
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- Wettbewerbe im Territorium
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- Sportabzeichenwettbewerb
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- Einflussnahme auf die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Kampf- und Schiedsrichtern
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- Mitwirkung in der Entwicklung der Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen
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- Teilnahme an Beratungen zum außerunterrichtlichen Sport im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und in der Regionalstelle der SBA
Eislaufzentrum
Eislaufzentren existieren in Chemnitz und Dresden. Vor einigen Jahren gab es sie auch in Crimmitschau und Weißwasser.
Die Teilnahme am Eislaufunterricht ist den Schulen freigestellt. Er findet in der Klassenstufe 4 statt. Eine Verwaltungsvorschrift ist dafür nicht notwendig.
Aufgabenbeschreibung des verantwortlichen Lehrers im Eislaufzentrum (ESZ)
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- inhaltliche, organisatorische und materielle Absicherung des ESZ
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- Ansprechpartner an der Schule im Bereich des ESZ zu Fragen des Eislaufens an der Schule
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- fachliche Beratung der im ESZ tätigen Sportlehrer