Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Aufhebung der Bekanntmachung über den Koordinierungsausschuss für Investitionen in der Altenhilfe

Vom 23. Juli 2003

I.     Aufhebung

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über den Koordinierungsausschuß für Investitionen in der Altenhilfe vom 20. Juni 1992 (SächsABl. S. 850), geändert durch Bekanntmachung vom 17. August 1995 (SächsABl. S. 1340), zuletzt verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 77) wird aufgehoben.

II.    In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. Juli 2003

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Dr. Albin Nees
Staatssekretär