Bekanntmachung
der Änderung der Verwaltungsvereinbarung und der Richtlinie zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Vom 30. November 1994

Der Freistaat Sachsen,
vertreten durch den Sächsischen Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie

und

die Bundesanstalt für Arbeit,
vertreten durch den Präsidenten des
Landesarbeitsamtes Sachsen

beschließen folgende Änderungen der Verwaltungsvereinbarung vom 22. Dezember 1992 (SächsABl. 1993 S. 213) und der Richtlinie vom 29. Dezember 1993 (SächsABl. S. 1413) zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter :

I.
Die Laufzeit des Sonderprogramms wird um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 1995, verlängert.
II.
Der von der Hauptfürsorgestelle aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitgestellte Betrag zur Finanzierung des Sonderprogramms wird um 4 Millionen DM, auf zunächst insgesamt 10 Millionen DM erhöht.

Dresden, den 30. November 1994

Der Sächsische Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geister

Der Präsident des
Landesarbeitsamtes Sachsen
Dr. Alois Streich