Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke vom 7. Juni 1995
(SMWK-VerlängerungsVwV 2000)

Vom 16. November 2000

1.
Die Geltungsdauer der Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke vom 7. Juni 1995 (SächsABl. S. 790), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 15. Juli 1996 (SächsABl. S. 775) wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVWVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2001 verlängert.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2000 in Kraft.

Dresden, den 16. November 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Langer
Leiter der Abteilung
Grundsatzangelegenheiten