Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zu Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) – Ausgabe 1992 -

Vom 1. Juli 1993

Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 24. Juni 1992 die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 1992“ (veröffentlicht im Verkehrsblatt 46 (1992), Heft 13, S. 356), bekanntgegeben.

Die neuen Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ aus dem Jahr 1981 und andere bisherige Regelungen mit Ausnahme der Regelungen zum Rechtsabbiegepfeil (VO über die vorübergehende Weiterverwendung des grünen Pfeilschildes an Lichtsignalanlagen vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2391)).

Sie sind bei der Planung, Ausführung und Betrieb von Lichtsignalanlagen an Bundesfern- und Staatsstraßen anzuwenden.

Den Landkreisen und Gemeinden wird für ihre Straßen empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die Richtlinien können bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln, bezogen werden.

Dresden, den 1. Juli 1993

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Prof. Dr. Wolfgang Zeller
Staatssekretär