Richtlinie
des Freistaates Sachsen
zur Änderung der Richtlinie zur Ausgestaltung
des privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses der Studenten
an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung
(1. ÄndRiL-FHSVAusbRiL)

Vom 13. Juni 2004

Die Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Ausgestaltung des privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses der Studenten an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung (FHSVAusbRiL) vom 24. Juli 2000 (SächsABl. S. 834) wird wie folgt geändert:

§ 1
Änderung der Richtlinie

  1. In § 8 Abs. 1 wird die Angabe „1000 DM“ durch die Angabe „560 EUR“ ersetzt.
  2. § 9 Abs. 2 Satz 2 und 3 werden gestrichen.
  3. In § 14 werden die Worte „nach Maßgabe der Diplomierungssatzung der FHSV vom 14. März 2000 (SächsABl./AAz. S. A442)“ durch die Worte „nach Maßgabe der Satzung der FHSV Meißen (FHSV-Satzung) vom 19. März 2003 (SächsABl./AAz. S. A127)“ ersetzt.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am 1. September 2004 in Kraft.

Dresden, den 13. Juni 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz