Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
zur Änderung der Leitlinien für Gemeinschaftsschulen und des Rahmens für Gemeinschaftsschulen

Vom 20. Oktober 2009

Artikel 1

Nach Ziffer II der Leitlinien für Gemeinschaftsschulen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15. Juli 2005 (Mbl. SMK S. 239), die in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628, SächsABl. 2008 S. 469) enthalten sind, wird folgende Ziffer III angefügt:

„III. Außerkrafttreten

Die ‚Leitlinien für Gemeinschaftsschulen’ gelten für die bis zum 1. August 2009 genehmigten Schulversuche ‚Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschule’ fort. Im Übrigen treten sie am 1. Oktober 2009 außer Kraft.“

Artikel 2

Nach dem letzten Absatz des „Rahmens für Gemeinschaftsschulen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15. Juli 2005 (MBl. SMK S. 240), der in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628, SächsABl. 2008 S. 469) enthalten ist, wird folgender Absatz angefügt:

„Der ‚Rahmen für Gemeinschaftsschulen’ gilt für die bis zum 1. August 2009 genehmigten Schulversuche ‚Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschule’ fort. Im Übrigen tritt er am 1. Oktober 2009 außer Kraft.“

Artikel 3

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft.

Dresden, den 20. Oktober 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Dr. Jürgen Staupe
Staatssekretär