Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007–2013
Vom 11. Juni 2008
Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Verwaltungsbehörde für die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik auf den Gebieten
- Entwicklung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
- Entwicklung derWirtschaft und des Tourismus
- Verbesserung der Situation von Natur und Umwelt
in der Förderperiode 2007–2013 bekannt.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es ist im Internet unter www.ziel3-cil3.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.
Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen.
Dresden, den 11. Juni 2008
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Hartmut Mangold
Staatssekretär