Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007–2013
Vom 12. Februar 2009
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:
1. Teil I
- Anpassung der Aktivität 2.1.2.6. – Förderung der Revitalisierung und Erhaltung von Kunst- und Kulturobjekten von grenzübergreifender Bedeutung
- Aktualisierung der Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben (Ziffer 5.3.3.)
- Aktualisierung der Beschreibung des Verfahrens zur Prüfung der Förderfähigkeit von Projektanträgen
2. Teil II
- Aktualisierungen auf Grund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (ABl. der EU L 214 S. 3)
- Anpassungen der Aktivität 2.1.2.6. – Förderung der Revitalisierung und Erhaltung von Kunst- und Kulturobjekten von grenzübergreifender Bedeutung
- Aktualisierung der Aktivität 2.2.1.1. – Förderung von Kooperationsnetzwerken von Wirtschaft und Wissenschaft, Technologieentwicklung und Technologietransfer
3. Teil IV
- redaktionelle Anpassungen des Verfahrens bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für tschechische Kooperationspartner
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist in der aktualisierten Fassung im Internet unter www.ziel3-cil3.eu in der Rubrik „fördergrundlagen” veröffentlicht.
Dresden, den 12. Februar 2009
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Brauckmann
Referatsleiter