Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 7. Juni 2010

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (SächsGVBl. 2009 S. 155) ist gemäß seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.

Dresden, den 7. Juni 2010

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter