Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Änderung der Verwaltungsvereinbarung
zur Durchführung des Sächsischen  Arbeitsmarktprogramms
zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Vom 1. August 2002

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatsministerin für Soziales, und die Bundesanstalt für Arbeit, vertreten durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Sachsen, beschließen folgende Änderungen der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 634):

1.
Ziffer II Nr. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Im Satz 2 wird die Angabe „6 Millionen DM“ durch die Angabe „8 Millionen EUR“ ersetzt.
 
b)
Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„Mit den am 5. August 2002 noch verfügbaren ungebundenen Fördermitteln sind schwerbehinderte Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den schwerbehinderten Arbeitslosen, jedoch wenigstens mit einem Anteil von 45 % zu fördern.“
 
c)
Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 4 bis 6.
 
d)
Im Satz 5 wird die Angabe „6 Millionen DM“ durch die Angabe „8 Millionen EUR“ ersetzt.
 
e)
Im Satz 6 wird die Angabe „250 000 DM“ durch die Angabe „127 833 EUR“ ersetzt.
2.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
 
a)
Im Satz 1 erster Spiegelstrich wird das Wort „Schwerbehinderten“ durch die Wörter „schwerbehinderten Männer und Frauen“ ersetzt.
 
b)
Im Satz 1 erster Spiegelstrich wird die Angabe „Merkmale,“ ersetzt durch die Angabe „Merkmale, jeweils geschlechtsspezifisch getrennt,“.
3.
Ziffer VII Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Für das Widerspruchsverfahren gilt § 118 Abs. 2 SGB IX.“

Dresden, den 1. August 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Dr. Albin Nees
Staatssekretär

Der Präsident des
Landesarbeitsamtes
Dr. Alois Streich