Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 25. August 2010

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Errichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (SächsGVBl. 2010 S. 146) tritt gemäß seinem Artikel 11 am 1. September 2010 in Kraft.

Dresden, den 25. August 2010

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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