Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
über die Abhaltung von Gerichtstagen
(VwV Gerichtstage)

Vom 26. Oktober 2010

I.
Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Gerichtstage in Arbeitssachen werden an folgenden Orten abgehalten:

1.
in Bautzen durch das Sächsische Landesarbeitsgericht,
2.
in Döbeln durch das Arbeitsgericht Chemnitz,
3.
in Hoyerswerda durch das Arbeitsgericht Bautzen und
4.
in Plauen durch das Arbeitsgericht Zwickau.

II.
Gerichtstage in Familiensachen

In Familiensachen werden Gerichtstage in Wurzen durch das Amtsgericht Grimma abgehalten.

III.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Abhaltung von Gerichtstagen (VwV Gerichtstage) vom 20. November 2001 (SächsJMBl. S. 159), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2431), außer Kraft.

Dresden, den 26. Oktober 2010

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens