Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 1. Dezember 2010

I.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232), neu gefasst durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 17. November 2009 (SächsGVBl. S. 587) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer VIII wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 4 werden nach dem Wort „Rechtsbereiche“ ein Komma und die Wörter „freiwilliges soziales und freiwilliges ökologisches Jahr“ eingefügt.
 
b)
In Nummer 13 werden die Wörter „Bedarfsgegenständen oder Arzneimitteln“ durch die Wörter „Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Futtermitteln“ ersetzt.
2.
In Ziffer IX Nr. 9 wird das Wort „Lebensmittelüberwachung“ durch die Wörter „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung“ ersetzt.

II.

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.

Dresden, den 1. Dezember 2010

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich