Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 10. November 2010

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt: Der Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ) (SächsGVBl. 2010 S. 256) wird gemäß seinem § 17 Abs. 1 am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Dresden, den 10. November 2010

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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