Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 17. Januar 2011

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvetrag) (SächsGVBl. 2010 S. 296) ist gemäß seinem Artikel 4 Satz 2 am 28. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Dresden, den 17. Januar 2011

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Änderungsvorschriften