Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen

Vom 21. April 2011

I.

Fußnoten 1 und 3 zu Ziffer 2.1.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen vom 26. Januar 2011 (Sächs. Abl. S. 241) werden wie folgt geändert:
Das Wort „zwei“ wird jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. April 2011

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok