Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Staatsverträgen

Vom 4. April 2000

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das In-Kraft-Treten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 31. August 1999 (SächsGVBl. S. 89) ist gemäß seinem Artikel 8 Abs. 2 am 1. April 2000 in Kraft getreten.

Dresden, den 4. April 2000

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Änderungsvorschriften