Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei
über die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatskanzlei

Vom 2. Dezember 2011

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatskanzlei aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die geltenden Verwaltungsvorschriften der Staatskanzlei vom 15. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2397) außer Kraft.

Dresden, den 2. Dezember 2011

Der Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
Dr. Johannes Beermann

Anlage
(zu Ziffer I)