Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vom 10. Dezember 2011

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 10. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2547) außer Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2011

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer

Anlage
(zu Ziffer I)