Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

Vom 14. Dezember 2011

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 10. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2568) außer Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2011

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

Anlage
(zu Ziffer I)