Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Abs. 5 Sächsisches Kurortegesetz (SächsKurG)

Vom 16. Januar 2012

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz – SächsKurG) vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 16. Januar 2012) bekannt.

Dresden, den 16. Januar 2012

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter

Anlage