Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Ausbildung der Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen
Vom 13. August 1996
I.
Ziffer II Nr. 3 des Zweiten Abschnitts der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung der Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen vom 29. Juni 1995 (SächsJMBl. S. 33) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Buchstabe a bb) wird die Angabe „95 Stunden“ durch die Angabe „72 Stunden“ ersetzt.
- 2.
- In Buchstabe b bb) wird die Angabe „70 Stunden“ durch die Angabe „52 Stunden“ ersetzt.
- 3.
- In Buchstabe c bb) wird die Angabe „80 Stunden“ durch die Angabe „60 Stunden“ ersetzt.
- 4.
- In Buchstabe c dd) wird die Angabe „50 Stunden“ durch die Angabe „24 Stunden“ und die Angabe „30 Stunden“ durch die Angabe „16 Stunden“ ersetzt.
- 5.
- In Buchstabe d bb) wird die Angabe „45 Stunden“ durch die Angabe „28 Stunden“, die Angabe „25 Stunden“ durch die Angabe „20 Stunden“ und die Angabe „60 Stunden“ durch die Angabe „42 Stunden“ ersetzt.
- 6.
- In Buchstabe e aa) wird die Angabe „20 Stunden“ durch die Angabe „16 Stunden“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am l. November 1996 in Kraft.
Dresden, den 13. August 1996
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann