Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung 1995
Vom 26. September 2012
Aufgrund von § 6 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz – WoStatG) vom 18. März 1993 (BGBl. I S. 337) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 (GWZVO) vom 25. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1589) wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 26. September 2012
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig