Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zum Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Vom 2. Oktober 2012

In der Überschrift sowie in Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 8. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 298) wird jeweils das Wort „Errichtung“ durch das Wort „Einrichtung“ ersetzt.

Dresden, den 2. Oktober 2012

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
Bey
Abteilungsleiter

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