Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 4. Oktober 2012

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (SächsGVBl. 2012 S. 299) ist gemäß seinem Artikel 9 Abs. 2 für den Freistaat Sachsen am 21. Juli 2012 in Kraft getreten.

Dresden, den 4. Oktober 2012

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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