Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 22. Juli 2004

I.
Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 17. März 2004 (SächsGVBl. S. 130) wird wie folgt geändert:
 
Ziffer VII wird wie folgt geändert:
 
1.
Nach Nummer 20 wird folgende Nummer 21 eingefügt:
 
 
„21.
Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung (Festsetzung der Höhe der Entschädigung, Genehmigung der Geschäftsordnung des Landesauschusses),“
II.
In-Kraft-Treten
 
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2004 in Kraft.

Dresden, den 22. Juli 2004

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Quelle: REVOSax https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/1277/37554.html Stand vom 03.07.2025

Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei http://www.sk.sachsen.de/