Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen
Vom 8. Mai 2013
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2012 S. 246) ist gemäß seinem § 2 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Dresden, den 8. Mai 2013
Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter