Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 8. Mai 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2012 S. 246) ist gemäß seinem § 2 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 8. Mai 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

Änderungsvorschriften