Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 16. Juli 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (SächsGVBl. S. 335) ist gemäß seinem Artikel 9 Satz 2 am 4. Juli 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 16. Juli 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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